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Kosten

Hier finden Sie alle Informationen zu den Kosten einer Psychotherapie.

Privat Versichert (auch Beihilfe und Heilfürsorge)

Wenn Sie privat versichert oder Beihilfe bzw. Heilfürsorge berechtigt sind, informieren Sie sich bitte im Vorfeld bei Ihrer Versicherung über die Tarifbedingungen für Psychotherapie und die Bedingungen der Kostenübernahme. Nach der ersten probatorischen Sitzung muss die Kostenübernahme bei Ihrer Versicherung beantragt werden. In der Regel verläuft die Antragsstellung und Kostenübernahme unproblematisch. Die Abrechnung erfolgt via Rechnung, welche Sie bei Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle einreichen. Die Gebühren orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP/GOÄ.

Ich berechne den 3,0-fachen Satz. 

Selbstzahler

Als Selbstzahler tragen Sie die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung selbst. Die Gebühren richten sich nach der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP/GOÄ, wie oben beschrieben. 

Gesetzlich versichert

Wenn Sie gesetzlichen versichert sind, kann ich Ihnen leider keine Psychotherapie bei mir anbieten. Ich besitze keine Kassenzulassung und kann somit nicht über die gesetzliche Versicherung abrechnen. 

Für gesetzlich Versicherte ist die Versorgungslage aktuell schlecht und die Wartezeiten auf Therapieplätze sind sehr lange. Es gibt einen Weg trotz gesetzlicher Versicherung bei mir eine Psychotherapie zu machen: über das Kostenerstattungsverfahren. Hier finden Sie einige Informationen dazu: https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-kostenerstattung/

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung über das Kostenerstattungsverfahren bevor Sie Kontakt zu mir aufnehmen. 

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